5 Jahre Haft. Das war die potentielle Höchststrafe für illegales Senden in der BRD. Jan van de Loo wurde 1980 in München verurteilt: zur Abschreckung. Im Gerichtsurteil wurde als Begründung herangezogen, dass in der Bundesrepublik die Zahl der Piratensender überhand nehme.
Talk mit Jan van de Loo (mp3)